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Überwachung der BImSchV
Zur Überwachung der durch die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegten Grenzwerte ist zurzeit der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister beauftragt (§15 BImSchV).
Der Bezirksschornsteinfegermeister führt diese Tätigkeit als öffentlich beliehener, unabhängiger Gutachter ohne eigene wirtschaftliche Interessen aus und gewährleistet mit dieser Prüfung die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte.
Der Schornsteinfeger sorgt mit der Überwachung dafür, dass die eingesetzten Energieträger so Umwelt schonend und Kosten sparend eingesetzt werden.
Abgasverlustgrenzwerte:
Im §11 der Bundesimmissionsschutzverordnung werden die Grenzwerte für Abgasverluste von Feuerstätten benannt, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden.
Auszug aus der Bundesimmissionsschutzverordnung:

| Nennwärmeleistung in Kilowatt |
Grenzwerte für die Abgasverluste |
| Über 4 bis 25 über 25 bis 50 über 50 |
11 10 9 |